Fußball auf dem Kieler Ostufer
Fußball auf dem Kieler Ostufer

... aus dem

Antrag Nr. 22c zur SHFV-Sonderbeiratstagung
am 03. April 2016
Antrag: Antrag zur SHFV Finanzordnung sowie Anhang zur Finanzordnung

 

- >Link

 

V. Passgebühren:
Erstausstellung Junioren 5,00 € (vorher auch 5,00 €)
Vereinswechsel Junioren etc. 10,00 € (vorher 6,00 €)

Beantragung eines Zweit- Spielrechtes (Junioren) 10,00 € 

 

Erstausstellung Erwachsene 15,00 € (vorher 12,50 €)
Vereinswechsel Erwachsene etc. 30,00 € (vorher 15,00 €) !!!

Beantragung eines Zweit- Spielrechtes (Senioren) 30,00 € 

Beantragung eines Gast- Spielrechtes 17,50 €  (vorher 15,00 €)

Ohne Vereinsmitgliedschaft - keine Spielerlaubnis

 

Download: TuS Gaarden Aufnahmeantrag

 

 

Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis:

 

Download unter: hidrive.ionos (TuSGaarden-Fussball.de)

 

 

Download unter: http://www.shfv-kiel.de/passwesen

 

 

( ... inkl. Datenschutzerklärung ist es ein Antrag über 4 Seiten ! )

 

 

 

 

Zusatzerklärung für Spieler/innen zwischen 10 und 18 Jahren, die nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind

 

 

( Download )

Wichtig

 

(Quelle: http://www.shfv-kiel.de)

 

Änderungen bei Spielberechtigungsanträgen für ausländische Jugendliche

 

Angesichts der zunehmenden Zahl von internationalen Vereinswechseln, bzw. Erstausstellungen von Spielern unter 12 Jahren und insbesondere zur Sicherstellung des Minderjährigenschutzes hat die FIFA beschlossen, für die Beantragung eines internationalen Freigabescheins das geltende Mindestalter von derzeit 12 Jahren auf 10 Jahre zu senken.

Dies hat zur Folge, dass ab dem 01. März 2015 für alle minderjährigen Personen ab dem 10. Lebensjahr, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, vor der Erteilung einer Spielberechtigung durch den jeweiligen Landesverband, der internationale Freigabeschein über den DFB zu beantragen ist. Dafür sind neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, die vorgegebenen Zusatzunterlagen einzureichen.

Wir bitten alle Vereinsverantwortlichen die veränderten Anforderungen ab 01. März 2015 zu beachten, um so die Bearbeitungszeiten für Spielberechtigungsanträge in gewohnt kurzer Form bewerkstelligen zu können.

 

 

Erstausstellung

 

Unter Erstausstellung versteht man den Antrag auf Erteilung der ersten Spielerlaubnis für eine/n Spieler/in, die diese/n dazu berechtigt am offiziellen Spielbetrieb teilzunehmen.

Zur Erstausstellung gehört neben dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis mit Stempel und Unterschriften des antragstellenden Vereins sowie von Spieler/in bzw. Erziehungsberechtigten auch eine Fotokopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde (Ausländische Anträge nur mit ausländischem Ausweisdokument).

Erstausstellungen sind jederzeit im Jahr möglich und die Spielberechtigung wird am Tag der vollständig eingereichten Unterlagen erteilt bzw. bei Antragstellung über Passonline, welche voraussetzt, dass diese Unterlagen dem Antragsteller vorliegen. Bei der Eingabe der persönlichen Daten des jeweiligen Spielers ist darauf zu achten, dass die Namen genauso eingegeben werden, wie diese aus der Geburtsurkunde bzw. dem Ausweisdokument hervorgehen. Enthält ein Name z.B. ein  ü,  dann muss ein  ü  eingegeben werden und keinesfalls ein „ue“! Des Weiteren sollten bis zu drei Vornamen eines Spielers eingegeben werden, sofern dieser mehrere Vornamen hat.

Im Rahmen des Jugendschutzes sind bei Anträgen für jugendliche Ausländer/innen ab dem 10. Lebensjahr (neu ab 01.03.2015) folgende Unterlagen erforderlich (Rückseite des Antrages muss vollständig ausgefüllt werden):

  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis Vorder- und Rückseite
  • Kopie ausländischer Pass (Aufenthaltstitel/Duldung)
  • Meldebestätigung der Eltern und des Spielers
  • Zusatzerklärung über Zuzug nach Deutschland
  • Für alle ausländischen Anträge ist eine Wartefrist von bis zu 30 Tagen zu berücksichtigen.

 

Anforderungen zwischen dem 16. Und 18. Lebensjahr:
 
  • Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis Vorder- und Rückseite
  • Kopie ausländischer Pass (Aufenthaltstitel/Duldung)
  • Meldebestätigung der/s Spielers/in EU/EWR
  • Meldebestätigung der/s Spielers/in und Eltern nicht EU/EWR
  • Einverständniserklärung der Eltern oder
  • Zusatzerklärung über den Zuzug nach Deutschland

 

Für einzelne Länder sind weitere Vorlagen erforderlich, die im Einzelnen auf der 2. Seite unseres Antrags auf Erteilung einer Spielerlaubnis aufgeführt sind.

 

Die Zusatzerklärung sowie weitere Vordrucke, die ggf. je nach Land erforderlich sein können, finden Sie im „Downloadbereich“.

Bei Erstausstellungen für Ausländer/innen wird zunächst über den DFB ein Freigabeantrag gestellt. Frühestens nach 30 Tagen kann das Spielrecht erteilt werden.

 

 

 

weitere Info´s unter

https://www.shfv-kiel.de/passstelle

 

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